Freigelassene im Altertum
 


Eine Münze, auf der der pilleus abgebildet ist.

Akt der Freilassung und die damit verbundenen Rechte und Pflichten

Ließ der römische Familienvater einen seiner Sklaven frei, hörte dieser schlagartig auf, Besitz zu sein. Er konnte jetzt den pilleus, eine Kopfbedeckung der freigelassenen Sklaven tragen. Durch die manumissio (Freilassung) wurde der Sklave römischer Bürger, doch er war wenig angesehen und wurde in vielem diskriminiert. Seine Nachkommen waren voll anerkannte Bürger, doch auch an ihnen haftete der Makel ihrer Herkunft. Man zählte die Freigelassenen nicht aus Großzügigkeit zu den röm. Bürgern sondern nur deshalb, weil es mangels einer differenzierten Gesellschaft kein anderen Status möglich war.
Die Freigelassenen verdankten ihrem ehem. Herrn viel, da sie erst durch ihn zu einer Person wurden. Dadurch war die geistige Abhängigkeit der Freigelassenen zu ihrem patronus groß. Sie wurden oft unter die freien Hausgenossen des Freilassers (familia) aufgenommen, erhielten auch dessen Vor- und Gentilnamen sowie den Bürgerrechtsstatus, den der ehemalige Herr innehatte.

Es gab verschiedene Arten der Freilassung, die auch verschiedenen Stellenwert hatten:
 

Sklaven, die nicht nach dem röm. Zivilrecht freigelassen worden waren, sondern deren Freilassung auf sog. Prätorischem Recht ruhte, welches eine einfache Freilassung darstellte, (mündliche Freilassung vor Zeugen = manumissio inter amicos, Freilassung durch Freibrief = per epistulam) erhielten nicht das römische, sondern das latinische Recht. Dies war ein zurückgesetztes, dem röm. nicht gleichwertiges Bürgerrecht. Kaiser Justitian schaffte das latinische ab, so daß ab da eine Freilassung immer das röm. Bürgerrecht zur Folge hatte.
Für den Sklaven war die Freilassung ein besonderer Akt: Er war kein Besitz mehr und besaß (zumindest in Rom) römisches Bürgerrecht mit – wenn auch eingeschränkten – politischen Rechten. Er konnte seinen Beruf selbst wählen und besaß andere persönliche Freiheiten wie zum Beispiel die Erlaubnis zur Heirat (conubium), wobei der Patron keinerlei Berechtigung hatte, sich gegen die Heirat zu stellen. Eine Freilassung konnte durch verschiedene Bedingungen eingeschränkt werden. Eine Freilassung brauchte z.B. nicht die Freilassung vorhandener Kinder bedeuten. Oft wurde mit der Freilassung gewartet, bis die Kinder des Freigelassenen groß genug waren, um seinen Platz einzunehmen. Der ehemalige Sklave schuldete seinem Patron Gehorsam (obsequium) und Ehrerbietung (reverentia) und mußte bestimmte Dienste (operae) leisten: z.B. Arbeitsverpflichtungen, Abgabe eines Teil seines Einkommens oder die Pflege bei Krankheit. Diese waren in einem Freilassungsvertrag festgeschrieben . Damit es hierbei nicht zum Mißbrauch des Freigelassenen kam, waren diese Dienste eingeschränkt. Der ehem. Sklave war z.B. nicht verpflichtet, ehrenrührige oder lebensgefährliche operae zu leisten oder – wie bei Prostituierten oder Gladiatoren – im alten Beruf weiterzuarbeiten. Zum Schutze des Patrons gab es aber auch ein Konkurrenzverbot, das besagte, daß z.B. der Sklave eines Arztes nach seiner Freilassung keine eigene Praxis öffnen durfte. Es war auch verboten, daß der Freigelassene politisch aktiv gegen seinen Patron wurde oder ihn gerichtlich belangte (siehe: obsequium). Im Allgemeinen war der Ausmaß der Verpflichtungen von den Bedingungen, die bei der Freilassung abgesprochen worden waren, abhängig. Es kam jedoch auch vor, daß sich der Freigelassenen verpflichten mußte, nicht zu heiraten, denn bei einer Verheiratung hatte der ehem. Herr keinen Anspruch mehr auf die operae. In manchen Städten wurde die Freilassung rückgängig gemacht, wenn man der Meinung war, daß der Freigelassenen seinen Herrn verraten hatte oder undankbar gewesen war (Athen, Marseille). Aber generell konnte eine legale Freilassung nicht widerrufen werden.

Freigelassene Frauen

Wurde eine Sklavin frei, hatte ihr ehemaliger Herr die Vormundschaft über sie. Wenn die Freigelassene heiraten wollte, brauchte sie die Zustimmung ihres Patrons. Doch da dieser dadurch operaeund Vormundschaft verlor, dürfte eine Heirat relativ selten vorgekommen sein. Nach dem Tod ihres Ehemanns fiel die Vormundschaft automatisch wieder auf den ehemaligen Herrn zurück. Häufig war die Sklavin auch gleichzeitig Geliebte ihres Herrn. Dieser konnte sie nach der Freilassung zu seiner Konkubine machen. Bei einer Heirat und folgender Scheidung brauchte die Freigelassene die Erlaubnis ihres Herrn, wenn sie nochmals heiraten wollte. Ein männlicher Freigelassener konnte seine freigelassene Frau nicht vor Zugriffen seitens des früheren Herrn schützen.

Erbrecht
 

Das Erbrecht eines Freigelassenen war kompliziert und wurde von dem Recht der Freigeborenen unterschieden.
Ein Freigelassener konnte seinen Patron und dessen Nachkommen von seinem Erbe ausschließen und auf seine Frau, Kinder und sogar Adoptivkinder übertragen. Gegen Ende des 2. Jhd. v. Chr. wurde jedoch das Gesetz erlassen, welches die Hälfte des Vermögens eines Freigelassenem dem Patron übergibt, falls der ehem. Sklave keine Blutsverwandten hinterläßt.
Jeder Freigelassene, der wenigstens 100 000 Sesterzen besaß, mußte einen Teil seinem Herrn überlassen, wenn er nicht drei oder mehr Kinder gezeugt hatte. Freigelassene Frauen brauchten für ihr Testament die Einwilligung des Herrn. Deshalb dürfte sich das Problem einer Erbschaft, die der Patron nicht bekommen sollte, von selbst erledigt haben.

Integration
 

Der Freigelassene wurde von der Gesellschaft nicht vollständig angenommen. Diese behandelte ihn oft wie einen Sklaven (Freigelassene wurden manchmal mit servusbezeichnet, nicht mit libertus.) Der Status der Freigelassenen war nicht eindeutig definiert, denn obwohl er dem röm. Bürger zugeordnet wurde, bildete er dennoch eine eigene Klasse. Ein ehemaliger Sklave konnte die Gefangenschaft nicht vergessen, und so balancierte er zwischen Vergangenheit und Zukunft, zwischen Integration und Rückzug. Die Freigelassenen untereinander bildeten ebenfalls keine Einheit: Im Prinzip hatten sie nur gemeinsam, daß sie Sklaven gewesen und nicht von Geburt an frei waren. Bei diesen Unterschiedlichkeiten spielte das verschiedene Herkunftsland und der unterschiedliche, vom Herrn übernommene Status eine Rolle. Der Freigelassene entging dem Los der Armut nur durch Beziehung zu seinem Herrn. Förderte dieser ihn, konnte er zu Reichtum gelangen. Den Aufstieg zu erreichen, ohne Favorit seines Herrn zu sein, war unmöglich.

" Unkeuschheit ist für den Freigeborenen ein Verbrechen, für den Sklaven ein Zwang und eine Pflicht für den Freigelassenen "

 Der ältere Seneca

Der Freigelassene wurde zwar in verschiedene Arbeitsarten eingeteilt, ihm blieb jedoch die völlige Integration in die Gesellschaft und der Bereich der Politik versagt. Er wurde in ein gesellschaftliches Umfeld verwiesen, das zu seiner wirtschaftlichen und beruflichen Rolle paßte. Doch es gab z.B. keine Beziehungen zwischen freigelassenen und freigeborenen Notablen. Die Gesellschaft hielt es für unangebracht, sich mit Freigelassenen und deren Herkunft oder Schicksal zu beschäftigen geschweige denn eine freundschaftliche Beziehung aufzubauen. Dem Freigelassenen selber blieb nur eine Mischung aus Nachahmung seines Umfeldes und schlechtem Geschmack (Siehe Trimalchio, ein berühmter Freigelassener.) Oft versuchten sie, Aristokraten zu imitieren. Ein Freigelassener, wie reich er auch gewesen sein mag, hatte keinen Zutritt zur herrschenden Aristokratie (siehe Callistus). Es wurde lediglich von ihm gefordert, seinem Patron Treue und Dankbarkeit zu beweisen.
Das Hauptinteresse eines Freigelassenen war es, sich vom Haus ihres ehemaligen Herrn zu lösen, um ein eigenes gesellschaftliches Leben zu führen. Doch das Milieu der Freigelassenen hinderte eine vollständige Integration.

Unterschied
 
 
Sklaven arbeiteten in der Landwirtschaft dito
besorgten Verkaufsstände/ Werkstätten dito
Tätigkeit hängt vom WillendesHerrnab können Beruf frei wählen
Unter Sklaven gleicher Arbeitsstatus unter Freigelassenen versch. Arbeitsstatus
Übt "geliehene" Funktionen aus Tätigkeiten wie Freigeborene
Bilden keine soziale Klasse dito
besitzen rechtlich anerkannter Platz in der Gesellschaft

Am kaiserlichen Hof
 

Ritter, Senatoren, Freigelassene und Sklaven wurden in der Verwaltung verwendet. Zum Verwaltungsbereich zog der Kaiser oft seine eigene familia heran. Zentrale Ämter am Hof wurden von Freigelassenen bekleidet (Minister, Prokuratoren). Seit Claudius bekleideten sie die höchsten Ämter in einer kaiserlichen Kanzlei. Freigelassene waren für den Kaiser durch ihre Abhängigkeit von ihm als Patron die am leichtesten zu lenkenden Personen. Ihre Absetzung/ Ersetzung/Beseitigung hatte aufgrund des geringen Sozialprestiges kaum öffentliche Resonanz.
Die Freilassung beinhaltete – wie bereits ausgeführt - durchaus nicht nur positives für den Sklaven. Durch die Freilassung geriet er in eine Gesellschaft, in der er als geringer erachtet und oftmals von früheren Herren ausgenutzt wurde. Zwar konnte der Freigelassene jeden Beruf ergreifen, den er sich wünschte und selbst in die Dienste des Kaisers treten, doch selbst dort war er – wie die folgenden drei Beispiele von berühmten Freigelassenen aufzeigen – weder seiner Arbeit noch seines Lebens sicher:

Wichtige Freigelassene unter Kaiser Claudius:

Callistus
Dieser Freigelassene hatte sich sämtliche Ämter und Zuständigkeiten auf alle möglichen (und unmöglichen) Weisen erschlichen und scheute nicht vor Unrecht zurück, solange es um seinen Vorteil oder sein Überleben ging. Er hatte unter den Palastsklaven Spitzel und war so über alles unterrichtet.
Callistus war zu Caligulas Zeiten an der Verschwörung beteiligt, die letztendlich zu dessen Tod führen sollte. Er wollte den Kaiser beseitigen, da dieser ein Auge auf seinen unermeßlichen Reichtum geworfen hatte und Callistus dadurch in Lebensgefahr schwebte. Denn, wie oben aufgeführt, waren die Freigelassenen nicht durch die Civitas Romanis geschützt und konnten jederzeit aus dem Dienst ihres patronus entlassen werden. Bei ihrem Tod fiel ihr gesamtes Vermögen ihrem früheren Herrn zu. So mischt sich Callistus in die Verschwören gegen Caligula ein, jedoch mit anderen Zielen: Er wollte die Monarchie erhalten, ganz im Gegenteil zu den anderen Verschwörern. Denn gäbe es keine Monarchie mehr, würde man auch keinen Kabinettchef mehr benötigen. Das würde das Ende seiner Karriere bedeuten. Er verbündete sich mit dem Haupt der Verschwörer: Cassius Charea. Er sah durch den Tod des Caligula seine Macht wachsen und hatte anscheinend schon lange im voraus geplant, denn durch einschmeichlerische Dienste hatte er Claudius‘ Gunst erworben. Er muß schon lange Zeit vorher geahnt haben, daß Caligula umgebracht werden würde. Und da Claudius der einzig mögliche Erbe des Thrones war, hatte er sich schon vorher bei diesem verdient gemacht.
Doch nicht nur Callistus war in die Verschwörung mit einbezogen. Bei Sueton heißt es: "Die einflußreichsten kaiserlichen Freigelassenen waren ebenfalls eingeweiht." Doch Callistus soll einer der Hauptverschwörer gewesen sein. Bei ihm liefen alle Fäden zusammen. Callistus bzw. die Garde brachten die Wende nach Caligulas Tod und eine Republik kam nicht zustande.
Unter Claudius war er der Drahtzieher im Hintergrund. Er avancierte zum a libellis (Staatssekretär), und war somit zuständig für die Bittschriften an den Herrscher.
Er pflegte ebenfalls Verbindungen zu Herodes Agrippa, ebenfalls ein Vertrauter Claudius‘. Als es nach dessen Inthronisierung um die neue Machtverteilung ging, war ein Freigelassener nicht standesgemäß und Callistus mußte daher im Hintergrund der Macht bleiben. Doch Herodes erlangte Macht und sprach sich vor einer Entscheidung immer mit Callistus ab.

 Pallas:
Er wuchs im Hause derAntonia mit deren Sohn Claudius zusammen auf. Antonia behandelte die Sklavenkinder fast wie ihre eigenen. Später ließ sie sie dann frei und die Freigelassenen hatten so ihr uneingeschränktes Vertrauen und blieben ihrer früheren Herrin treu ergeben. Da sie sie auch in allen Wissenschaften ausbilden ließ, ist es kein Wunder, daß Pallas und auch sein Bruder Felix im Kaiserlichen Haushalt auf höchster Ebene Karriere machten. Claudius holte Pallas an den Hof, als er Kaiser geworden war. Pallas gab später den Ausschlag für die neue Ehe des Claudius mit Agrippina (nach dem Tod der Messalina). Bein Tacitus heißt es sogar, er habe nach deren Heirat mit Claudius Ehebruch mit ihr begangen. Auf der Seite der Agrippina stand er gegen deren Sohn Nero, der ihn später vergiftete, "weil er zu alt wurde und ihm (Nero) sein unermeßliches Vermögen zu lange vorenthielt." Sein Vermögen soll sich auf 400 Millionen Sesterzen belaufen haben.

 Felix:

Er wuchs wie sein Bruder Pallas im Hause der Antonia auf und trug wie sein Bruder den Namen der Familie und den Vornamen von Antonias Vater: Marcus Anonius Felix. Er avancierte 52 n. Chr. zum Prokurator von Judäa. Tacitus Urteil dazu ist vernichtend: "...überließ Claudius die Provinz Judäa römischen Rittern und Freigelassenen, unter denen Antonius Felix mit aller Grausamkeit herrschte." Er war mit drei königlichen Frauen verheiratet, wovon zwei bekannt sind: Drusilla, die Enkelin Cleopatras und Antonius‘ und mit Drusilla, der Tochter des Herodes Agrippa.
Die Freigelassenen spielten unter Claudius eine besondere Rolle insofern, als daß sich der Kaiser von ihnen sehr stark in seinen Entscheidungen beeinflussen ließ und auf ihre Ratschläge hörte. Diese hochgestellten Freigelassenen sahen darin eine Chance, ihn zu ihrem Vorteil zu beeinflussen, was auch meistens Erfolg hatte.

Nachsatz:

Diese einflußreichen Freigelassenen könnte man auch sinngemäß die "leitenden Angestellten" des DOMUS CAESARIS, des kaiserlichen Hauses nennen. Sie konnten nur solange Karriere machen, wie sie gebraucht wurden. Danach ließ man sie fallen.

Quellen

by  Frauke Pöhler 1998