Eine Münze, auf der der
pilleus abgebildet ist.
Akt der Freilassung und die damit verbundenen Rechte und Pflichten
Ließ der römische Familienvater einen
seiner Sklaven frei, hörte dieser schlagartig auf, Besitz zu sein.
Er konnte jetzt den pilleus, eine Kopfbedeckung der freigelassenen
Sklaven tragen. Durch die manumissio (Freilassung) wurde der Sklave
römischer Bürger, doch er war wenig angesehen und wurde in vielem
diskriminiert. Seine Nachkommen waren voll anerkannte Bürger, doch
auch an ihnen haftete der Makel ihrer Herkunft. Man zählte die Freigelassenen
nicht aus Großzügigkeit zu den röm. Bürgern sondern
nur deshalb, weil es mangels einer differenzierten Gesellschaft kein anderen
Status möglich war.
Die Freigelassenen verdankten ihrem
ehem. Herrn viel, da sie erst durch ihn zu einer Person wurden. Dadurch
war die geistige Abhängigkeit der Freigelassenen zu ihrem patronus
groß. Sie wurden oft unter die freien Hausgenossen des Freilassers
(familia) aufgenommen, erhielten auch dessen Vor- und Gentilnamen sowie
den Bürgerrechtsstatus, den der ehemalige Herr innehatte.
Es gab verschiedene Arten der
Freilassung, die auch verschiedenen Stellenwert hatten:
Freigelassene Frauen
Wurde eine Sklavin frei, hatte ihr ehemaliger Herr die Vormundschaft über sie. Wenn die Freigelassene heiraten wollte, brauchte sie die Zustimmung ihres Patrons. Doch da dieser dadurch operaeund Vormundschaft verlor, dürfte eine Heirat relativ selten vorgekommen sein. Nach dem Tod ihres Ehemanns fiel die Vormundschaft automatisch wieder auf den ehemaligen Herrn zurück. Häufig war die Sklavin auch gleichzeitig Geliebte ihres Herrn. Dieser konnte sie nach der Freilassung zu seiner Konkubine machen. Bei einer Heirat und folgender Scheidung brauchte die Freigelassene die Erlaubnis ihres Herrn, wenn sie nochmals heiraten wollte. Ein männlicher Freigelassener konnte seine freigelassene Frau nicht vor Zugriffen seitens des früheren Herrn schützen.
Erbrecht
Das Erbrecht eines Freigelassenen
war kompliziert und wurde von dem Recht der Freigeborenen unterschieden.
Ein Freigelassener konnte seinen
Patron und dessen Nachkommen von seinem Erbe ausschließen und auf
seine Frau, Kinder und sogar Adoptivkinder übertragen. Gegen Ende
des 2. Jhd. v. Chr. wurde jedoch das Gesetz erlassen, welches die Hälfte
des Vermögens eines Freigelassenem dem Patron übergibt, falls
der ehem. Sklave keine Blutsverwandten hinterläßt.
Jeder Freigelassene, der wenigstens
100 000 Sesterzen besaß, mußte einen Teil seinem Herrn überlassen,
wenn er nicht drei oder mehr Kinder gezeugt hatte. Freigelassene Frauen
brauchten für ihr Testament die Einwilligung des Herrn. Deshalb dürfte
sich das Problem einer Erbschaft, die der Patron nicht bekommen sollte,
von selbst erledigt haben.
Integration
Der Freigelassene wurde von der Gesellschaft nicht vollständig angenommen. Diese behandelte ihn oft wie einen Sklaven (Freigelassene wurden manchmal mit servusbezeichnet, nicht mit libertus.) Der Status der Freigelassenen war nicht eindeutig definiert, denn obwohl er dem röm. Bürger zugeordnet wurde, bildete er dennoch eine eigene Klasse. Ein ehemaliger Sklave konnte die Gefangenschaft nicht vergessen, und so balancierte er zwischen Vergangenheit und Zukunft, zwischen Integration und Rückzug. Die Freigelassenen untereinander bildeten ebenfalls keine Einheit: Im Prinzip hatten sie nur gemeinsam, daß sie Sklaven gewesen und nicht von Geburt an frei waren. Bei diesen Unterschiedlichkeiten spielte das verschiedene Herkunftsland und der unterschiedliche, vom Herrn übernommene Status eine Rolle. Der Freigelassene entging dem Los der Armut nur durch Beziehung zu seinem Herrn. Förderte dieser ihn, konnte er zu Reichtum gelangen. Den Aufstieg zu erreichen, ohne Favorit seines Herrn zu sein, war unmöglich.
" Unkeuschheit ist für den Freigeborenen ein Verbrechen, für den Sklaven ein Zwang und eine Pflicht für den Freigelassenen "
Der ältere Seneca
Der Freigelassene wurde zwar in
verschiedene Arbeitsarten eingeteilt, ihm blieb jedoch die völlige
Integration in die Gesellschaft und der Bereich der Politik versagt. Er
wurde in ein gesellschaftliches Umfeld verwiesen, das zu seiner wirtschaftlichen
und beruflichen Rolle paßte. Doch es gab z.B. keine Beziehungen zwischen
freigelassenen und freigeborenen Notablen. Die Gesellschaft hielt es für
unangebracht, sich mit Freigelassenen und deren Herkunft oder Schicksal
zu beschäftigen geschweige denn eine freundschaftliche Beziehung aufzubauen.
Dem Freigelassenen selber blieb nur eine Mischung aus Nachahmung seines
Umfeldes und schlechtem Geschmack (Siehe Trimalchio, ein berühmter
Freigelassener.) Oft versuchten sie, Aristokraten zu imitieren. Ein Freigelassener,
wie reich er auch gewesen sein mag, hatte keinen Zutritt zur herrschenden
Aristokratie (siehe Callistus). Es wurde lediglich von ihm gefordert, seinem
Patron Treue und Dankbarkeit zu beweisen.
Das Hauptinteresse eines Freigelassenen
war es, sich vom Haus ihres ehemaligen Herrn zu lösen, um ein eigenes
gesellschaftliches Leben zu führen. Doch das Milieu der Freigelassenen
hinderte eine vollständige Integration.
Unterschied
| Sklaven arbeiteten in der Landwirtschaft | dito | |
| besorgten Verkaufsstände/ Werkstätten | dito | |
| Tätigkeit hängt vom WillendesHerrnab | können Beruf frei wählen | |
| Unter Sklaven gleicher Arbeitsstatus | unter Freigelassenen versch. Arbeitsstatus | |
| Übt "geliehene" Funktionen aus | Tätigkeiten wie Freigeborene | |
| Bilden keine soziale Klasse | dito | |
| besitzen rechtlich anerkannter Platz in der Gesellschaft | ||
Am kaiserlichen Hof
Ritter, Senatoren, Freigelassene
und Sklaven wurden in der Verwaltung verwendet. Zum Verwaltungsbereich
zog der Kaiser oft seine eigene familia heran. Zentrale Ämter am Hof
wurden von Freigelassenen bekleidet (Minister, Prokuratoren). Seit Claudius
bekleideten sie die höchsten Ämter in einer kaiserlichen Kanzlei.
Freigelassene waren für den Kaiser durch ihre Abhängigkeit von
ihm als Patron die am leichtesten zu lenkenden Personen. Ihre Absetzung/
Ersetzung/Beseitigung hatte aufgrund des geringen Sozialprestiges kaum
öffentliche Resonanz.
Die Freilassung beinhaltete – wie
bereits ausgeführt - durchaus nicht nur positives für den Sklaven.
Durch die Freilassung geriet er in eine Gesellschaft, in der er als geringer
erachtet und oftmals von früheren Herren ausgenutzt wurde. Zwar konnte
der Freigelassene jeden Beruf ergreifen, den er sich wünschte und
selbst in die Dienste des Kaisers treten, doch selbst dort war er – wie
die folgenden drei Beispiele von berühmten Freigelassenen aufzeigen
– weder seiner Arbeit noch seines Lebens sicher:
Wichtige Freigelassene unter Kaiser Claudius:
Callistus
Dieser Freigelassene hatte sich
sämtliche Ämter und Zuständigkeiten auf alle möglichen
(und unmöglichen) Weisen erschlichen und scheute nicht vor Unrecht
zurück, solange es um seinen Vorteil oder sein Überleben ging.
Er hatte unter den Palastsklaven Spitzel und war so über alles unterrichtet.
Callistus war zu Caligulas Zeiten
an der Verschwörung beteiligt, die letztendlich zu dessen Tod führen
sollte. Er wollte den Kaiser beseitigen, da dieser ein Auge auf seinen
unermeßlichen Reichtum geworfen hatte und Callistus dadurch in Lebensgefahr
schwebte. Denn, wie oben aufgeführt, waren die Freigelassenen nicht
durch die Civitas Romanis geschützt und konnten jederzeit aus dem
Dienst ihres patronus entlassen werden. Bei ihrem Tod fiel ihr gesamtes
Vermögen ihrem früheren Herrn zu. So mischt sich Callistus in
die Verschwören gegen Caligula ein, jedoch mit anderen Zielen: Er
wollte die Monarchie erhalten, ganz im Gegenteil zu den anderen Verschwörern.
Denn gäbe es keine Monarchie mehr, würde man auch keinen Kabinettchef
mehr benötigen. Das würde das Ende seiner Karriere bedeuten.
Er verbündete sich mit dem Haupt der Verschwörer: Cassius Charea.
Er sah durch den Tod des Caligula seine Macht wachsen und hatte anscheinend
schon lange im voraus geplant, denn durch einschmeichlerische Dienste hatte
er Claudius‘ Gunst erworben. Er muß schon lange Zeit vorher geahnt
haben, daß Caligula umgebracht werden würde. Und da Claudius
der einzig mögliche Erbe des Thrones war, hatte er sich schon vorher
bei diesem verdient gemacht.
Doch nicht nur Callistus war in
die Verschwörung mit einbezogen. Bei Sueton heißt es: "Die einflußreichsten
kaiserlichen Freigelassenen waren ebenfalls eingeweiht." Doch Callistus
soll einer der Hauptverschwörer gewesen sein. Bei ihm liefen alle
Fäden zusammen. Callistus bzw. die Garde brachten die Wende nach Caligulas
Tod und eine Republik kam nicht zustande.
Unter Claudius war er der Drahtzieher
im Hintergrund. Er avancierte zum a libellis (Staatssekretär), und
war somit zuständig für die Bittschriften an den Herrscher.
Er pflegte ebenfalls Verbindungen
zu Herodes Agrippa, ebenfalls ein Vertrauter Claudius‘. Als es nach dessen
Inthronisierung um die neue Machtverteilung ging, war ein Freigelassener
nicht standesgemäß und Callistus mußte daher im Hintergrund
der Macht bleiben. Doch Herodes erlangte Macht und sprach sich vor einer
Entscheidung immer mit Callistus ab.
Pallas:
Er wuchs im Hause derAntonia
mit deren Sohn Claudius zusammen auf. Antonia
behandelte die Sklavenkinder fast wie ihre eigenen. Später ließ
sie sie dann frei und die Freigelassenen hatten so ihr uneingeschränktes
Vertrauen und blieben ihrer früheren Herrin treu ergeben. Da sie sie
auch in allen Wissenschaften ausbilden ließ, ist es kein Wunder,
daß Pallas und auch sein Bruder Felix im Kaiserlichen Haushalt auf
höchster Ebene Karriere machten. Claudius holte Pallas an den Hof,
als er Kaiser geworden war. Pallas gab später den Ausschlag für
die neue Ehe des Claudius mit Agrippina
(nach dem Tod der Messalina).
Bein Tacitus heißt es sogar, er habe nach deren Heirat mit Claudius
Ehebruch mit ihr begangen. Auf der Seite der Agrippina stand er gegen deren
Sohn Nero, der ihn später vergiftete, "weil er zu alt wurde und ihm
(Nero) sein unermeßliches Vermögen zu lange vorenthielt." Sein
Vermögen soll sich auf 400 Millionen Sesterzen belaufen haben.
Felix:
Er wuchs wie sein Bruder Pallas
im Hause der Antonia auf und trug wie sein Bruder den Namen der Familie
und den Vornamen von Antonias Vater: Marcus Anonius Felix. Er avancierte
52 n. Chr. zum Prokurator von Judäa. Tacitus Urteil dazu ist vernichtend:
"...überließ Claudius die Provinz Judäa römischen
Rittern und Freigelassenen, unter denen Antonius Felix mit aller Grausamkeit
herrschte." Er war mit drei königlichen Frauen verheiratet, wovon
zwei bekannt sind: Drusilla, die Enkelin Cleopatras und Antonius‘ und mit
Drusilla, der Tochter des Herodes Agrippa.
Die Freigelassenen spielten unter
Claudius eine besondere Rolle insofern, als daß sich der Kaiser von
ihnen sehr stark in seinen Entscheidungen beeinflussen ließ und auf
ihre Ratschläge hörte. Diese hochgestellten Freigelassenen sahen
darin eine Chance, ihn zu ihrem Vorteil zu beeinflussen, was auch meistens
Erfolg hatte.
Nachsatz:
Diese einflußreichen Freigelassenen könnte man auch sinngemäß die "leitenden Angestellten" des DOMUS CAESARIS, des kaiserlichen Hauses nennen. Sie konnten nur solange Karriere machen, wie sie gebraucht wurden. Danach ließ man sie fallen.
Quellen