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Familienplanung Methoden der Familienplanung waren Empfängnisverhütung, Abtreibung und Kindesaussetzung. Es fand dabei allerdings keine richtige Abgrenzung zwischen diesen verschiedenen Praktiken statt. Ein Grund dafür war die mangelnde Kenntnis über den Zeitpunkt der Empfängnis und so auch der Dauer der Schwangerschaft. Im allgemeinen galt die Empfängnisverhütung als Frauensache. Als Verhütungmittel benutzten diese unter anderem Zedernharz, Essig, Salzwasser und Olivenöl. Es wurden aber auch Amulette mit einer angeblich magischen Wirkung von abergläubischen Frauen verwendet. Eine dritte Möglichkeit der Verhütung bestand in Enthaltsamkeit an den fruchtbaren Zyklus-Tagen; doch aufrund fehlender Kenntnisse war diese Methode unwirksam. Die Empfängnisverhütung hat so eine untergeordnete Rolle gegenüber der Abtreibung gespielt. Mit der Einnahme von starken Abführ- und Brechmitteln, durch Eingriffe mit Metallsonden oder durch heftige Bewegungen sollten Abtreibungen herbeigeführt werden. Einige Frauen trieben alleine ab, viele wandten sich jedoch an Vertraute oder erfahrene Helfer. Auch Ärzte nahmen unter bestimmten Bedingungen Abtreibungen vor, da ihr hippokratischer Eid ( "auch werde ich nie einer Frau ein Abtreibungsmittel geben" ) "nur" eine moralische Verpflichtung war. In republikanischer Zeit war die Abtreibung straflos, weil der Fötus ( nasciturus ) nach römischer Rechtsauffassung kein Mensch war. Nach Erlassung einer Sanktion um 200 n. Chr. galt eine Abtreibung als ein Verbrechen gegenüber dem Mann, da dieser um einen möglichen Erben betrogen wurde. Eine Frau wurde dafür auf Zeit verbannt. Die letzte Methode der Familienplanung war die Kindesaussetzung. Günde dafür konnten Mißbildung bei den Neugeborenen, Eheprobleme oder die soziale Lage sein. Es sind vor allem Mädchen Opfer der Kindesaussetzung geworden, da sie für die Familie ökonomische Verluste darstellten. Mädchen kosteten bis zur Heirat Unterhalt, erhielten eine Mitgift und waren dann für die Familie verloren. Die Säuglinge wurden direkt nach der Geburt ( oft noch blutig ) an belebten Plätzen ausgesetzt. Wurden sie von Zieheltern aufgezogen, so hatten sie das Recht das Findelkind als ihren Sklaven zu behandeln und für sich arbeiten zu lassen. Erkannten die leiblichen Eltern ihr ausgesetztes Kind an einem Erkennungszeichen wieder, so mußten sie den Zieheltern zur Freilassung des Kindes erst die Alimentationskosten erstatten. |